In allen Beziehungen eines Unternehmens mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Behörden wird durch verantwortungsbewusstes Handeln und Integrität nach höchsten Standards gestrebt. Trotz aller Bemühungen kann es zu einem Fehlverhalten kommen, dass diese Integrität in Frage stellt.
Die im Oktober 2019 vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie), verpflichtet Unternehmen zukünftig zur Einrichtung interner Meldekanäle (Hinweisgeber:innen Plattform / Ombudsstelle).
Eine wirksame Ombudsstelle und Hinweisgeber:innen Plattform soll den Ruf unseres Unternehmens schützen und finanziellen und rechtlichen Auswirkungen vorbeugen. Es bietet Mitarbeiter:innen und Dritten die Möglichkeit, Verstöße (wie Betrug oder Korruption aber auch sonstige Fehlverhalten) vertraulich zu melden. Das System unterstützt dabei, die Kontrolle über das weitere Vorgehen zu behalten und Hinweisgeber:innen zu schützen.
Umsetzung
Wir wollen sicherstellen, dass Sie Ihre Anliegen frei ansprechen oder Ihre Wahrnehmungen mitteilen können. Egal ob als Einzelperson oder Gruppe. Anliegen und Beschwerden sollten zuerst Ihrer direkten Vorgesetzten oder – unter bestimmten Umständen – Ihrer nächsthöheren Vorgesetzten oder auch dem Betriebsrat gemeldet werden.
Wir haben uns zur Umsetzung der EU-Richtlinie für eine Kooperation mit der unabhängigen Ombudsstelle der O.P.P-Compliance GmbH (O.P.P.) mit Sitz in Wels, entschieden.
O.P.P. fungiert als neutrale und unabhängige Ombuds- und Clearingstelle für alle einlangenden Meldungen. Dadurch stellen wir auch sicher, dass Hinweisgeber:innen uns, dem Unternehmen, gegenüber, anonym bleiben.
Die Ombudsstelle steht Ihnen zur Verfügung, um Angelegenheiten zu melden, die Verstöße in folgenden Bereichen betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen und -Märkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten (zB.: Bestechung, Amtsmissbrauch),
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union,
- Abgabenbetrug,
- Schmuggel,
- Abgabenbetrug und grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug,
- Förderungsmissbrauch
Sie können ihre Anliegen dort per Telefon oder über die Webseite www.meinhinweis.at melden.
Ihr Anliegen wird von Personen, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.
Beachten Sie für weitere Informationen auch den Informationsbereich: Häufige Fragen zur Ombudsstelle
Kurz und bündig
· Ihr Anliegen und Ihre Angaben werden jedenfalls und immer anonym und vertraulich behandelt.
· Sie können Ihre Anonymität auch bei der Meldung an die Ombudsstelle wahren und müssen keine Kontaktdaten bekannt geben oder Angaben zu Ihrer Person machen.
Sie erreichen die Ombudsstelle meinhinweis.at:
· Telefonisch Mo.-Fr. (werktags) von 08:00 – 20:00 Uhr
· Rufnummer: 07242 306677 800
· Rufnummer mit Unterdrückung ihrer eigenen Mobiltelefonnummer: #31#07242306677800
· Über das Online-Meldeformular www.meinhinweis.at/hinweis-geben/
· Ihre E-Mail richten Sie an hinweis@meinhinweis.at
Kann ich mich auch an eine externe Meldestelle wenden?
Zuerst sollten Sie prüfen, ob sie Ihren Hinweis über die Ombudsstelle geben können. Ein Hinweis sollte erst dann an eine externe Stelle gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich oder dieser nicht zumutbar ist oder sich ein derartiger Hinweis als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.
Als externe Stelle steht Ihnen die Meldestelle des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Verfügung. https://www.bkms-system.net/BAK
V3.1/28.08.2023