Ombudsstelle zum Schutz von Hinweisgeber:innen und deren Identität

Mit 25. Februar 2023 trat das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) in Kraft, welches die EU-Richtlinie 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“) in nationales Recht umsetzt. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeiter:innen zur Einrichtung von internen Meldekanälen verpflichten.

Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Hinweise:

Online via Formular

per E-Mail: hinweis(at)meinhinweis.at

per Telefon: 07242 306677 800 *

*) Wählen Sie #31#07242306677800 ,
wenn Sie ihre Rufnummer unterdrücken wollen.

Was ist ein HinweisgebersystemHäufige FragenSchutz der Privatsphäre

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wenn Sie den Verstanden-Button betätigen, wird diese Meldung beim nächsten Aufruf dieser Seite nicht mehr angezeigt.